1. KfW-Programm zur CO2-Minderung
Im Rahmen dieses KfW-Programms erfolgt die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie zur Errichtung von KfW-Energiesparhäusern.
Erfaßt sind auch Kraft-Wärmekopplungsanlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung an bestehenden und neuen Wohngebäuden.
Förderfähig sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Zinsgünstige Kredite werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für bis zu 96% des Investitionsbetrages (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb ohne Gebrauchtanlagen). Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 5 Mio. €.
Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, in Ausnahmefällen sogar 30 Jahre. Die Beantragung einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit mindestens einem und maximal zwei tilgungsfreien Anlaufjahren ist ebenfalls möglich und insbesondere für kleinere Maßnahmen geeignet. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die ersten 10 Jahre, danach wird der Zinssatz neu festgelegt.
Der Antrag für die Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ein Merkblatt finden Sie hier.
2. KfW-Programm "Erneuerbare Energien"
Die Holzheizanlagen von
und Blockheizkraftwerke
können auch aus dem
Programm "Erneuerbare Energien" günstig finanziert werden. Die Antragstellung
erfolgt über die Hausbank. Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 10 Mio. €.
Für automatische Holzheizzungen unter 100 kW ist in der Regel das KfW-Programm 270 "Standard" zu wählen, für Anlagen ab 100 kW das Programm 271 "Premium" Tilgungszuschüsse sind möglich, mit denen ein Teil der Kreditsumme von bis zu € 50,00 je kW installierter Leistung am Ende der Laufzeit erlassen wird.
Finanziert werden bis zu 96% der Investition (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb ohne Gebrauchtanlagen) mit Kreditlaufzeiten bis zu 10 Jahren. Die heutigen niedrigen Zinsen können damit für bis zu 10 Jahre gesichert werden.
Die Zinsen für Unternehmen und Vermieter sind bonitätsabhängig und schwanken mit den Kapitalmarkzinsen. Privatleute, welche die gesamte erzeugte Wärme ausschließlich selbst nutzen, zahlen außergewöhnlich niedrige pauschale Zinsen ( Beispiel : 1,50% p.a., effektiv 2,22% p.a. bei einer Laufzeit von 5 Jahren). Eine kommentierte Konditionsaufstellung per 1.7.2010 finden Sie hier.
3. ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bei Investitionen in Energieeffizienz und Energieeinsparung durch dieses Programm mittels günstiger Zinssätze besonders gefördert. Auch Energieeffizienzberatungen werden gefördert.
Energieeffizienzmaßnahmen werden maximal bis 10 Millionen Euro bis zu 100% pro Vorhaben finanziert, die Auszahlung beträgt 100 %. Es sind Laufzeiten bis zu 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Ein Merkblatt finden Sie hier.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
