Verantwortliche Energieverwendung
Unter Energieeffizienz wird verstanden, dass ein angestrebter Nutzen oder Zweck mit dem geringstmöglichen Energieeinsatz erreicht wird. Nach dem ökonomischen Prinzip sind Vorgänge nur dann nachhaltig erfolgreich, wenn jeder unnütze Verbrauch vermieden wird.
Eine nachhaltige Energieverwendung strebt eine höchstmögliche langfristige Versorgungssicherheit und damit den Einsatz nicht erschöpflicher bzw. dauerhafter Energieträger wie nachwachsender Rohstoffe oder der Wasserkraft bzw. der Sonne an. In Deutschland wurde 2009 mit dem Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz ein Nutzungsgebot für erneuerbare Energien verankert.
Die umweltgerechte Energieverwendung folgt dem Ziel, keine schädigenden Wirkungen auf die Umwelt zuzulassen.
Eine wirtschaftliche Energieverwendung gebietet es, für die nach Effizienzgesichtspunkten noch erforderliche Energie in Geld gerechnet möglichst wenig zu bezahlen. Neben dem Preis des Energieträgers sind Steuern, Investitions- und Betriebskosten einschließlich etwaiger Entsorgungskosten für Reststoffe sowie erforderliche Emissionslizenzen zu berücksichtigen.
Entscheider in den Unternehmen und Verwaltungen haben zusätzlich zu diesen teilweise widerstreitenden Anforderungen die Betriebssicherheit und Praktikabilität der Energieversorgung einschließlich der Flexibilität bezüglich künftiger Bedarfsänderungen zu beachten.
Es ergibt sich bei individueller Gewichtung in der Regel folgender Kriterienkatalog einer verantwortlichen Energieverwendung:
- Betriebssicherheit und Praxistauglichkeit
- Effizienter Energieeinsatz
- Wirtschaftlichkeit
- Möglichst Einsatz von erneuerbaren / nachhaltigen Energien
- Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltsfreundlichkeit
- Erweiterbarkeit und Zukunftssicherheit
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